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08.11.2019 07:15




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Köln50667 / BerlinTagUndNacht
Dreiecksbeziehung / Vaterschaft

Pfusch bei der Gesetzgebung: Ehebruch beendet die Ehe nicht mehr automatisch womit der Ehemann rechtlicher Vater eines Kuckucks-kindes werden kann ohne dessen tatsächlicher Vater zu sein. Eindeutige Gesetzeslage / Rechtssicherheit für VäterFehl-anzeige weil die Frage was der Gesetzgeber mit Vaterschaft meint in „wenn dem keine andere Vaterschaft entgegensteht“ Aus- legungssache sei beim gerichtlich angeordneten DNA - Vaterschaftstest meinte das AG Bad Homburg. Meint das einen Erstgebornen dessen Erblinie geschützt wird? Und wie ist das wenn der Erstgeborene nach Trennung beim Vater lebt? Gilt nur der Erstgerene je Mutter?