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10.01.2020 11:00




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Gezielte Irreführung der Wähler durch nachweisbare Fake-News-Kampagnen kein Wahl-Anfechtungsgrund? Gezielte Einschüchterung der Opposition zur Nichtteil- nahme an den Wahlen? Gezielte Benachteiligung der ärmren Bevölkerung (HartzIV-Empfänger) auch nicht?

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