04.07.2020 02:00 Ich fasse mal kurz zusammen: Inhalt eines geheimen Protokolls kommt wortwörtlich an die Presse wofür nur sehr wenige TäterInnen in Frage kommen. Ein männlicher/steirischer „Katie Hill“ (Missbrauch der Praktikantin und Drogen) versichert (seiner Frau) glaubhaft Opfer einer Verleumdung geworden zu sein, es steht Aussage gegen Aussage, die einzigen die der Meinung sind es habe da eine Belästigung stattgefunden sind Dritte die das im Wahlkampf brauchen und ein Journalist auf Rachefeldzug der damit Geld in Form von Zeitungsverkäufen verdienen will, der Politiker hätte es nicht im mindesten nötig gehabt sich mit so einer vergleichsweise hässlichen wie dem Opfer einzulassen, hatte als alleinstehender Witwer Angebote genug. Das angebliche Opfer wiederum hat sechsstellige Summen als geldwerten Vorteil angenommen. Jetzt die entscheidende Frage: Wenn der Politiker tatsächlich eine Betrunkene Kollegin aufs Zimmer gebracht hat und die das falsch auslegt und nachher fürs Nichtverleumden Schweigegelder einfordert (auch wenn man eine sechsstellige Summe nicht bezahlen muß die man sonst zahlen müsste ist das ein geldwerter Vorteil) ist diese Frau dann als Zeugin überhaupt noch glaubhaft? Ich würde sagen das Nein. Und die nächste Frage die ein Staatsanwalt sich stellen müsste wäre: wie kam das Protokoll in die falschen Hände? Na wenigstens wurden die AnwältInnen als so unfähig dargestellt wie Anwältinnen in der Realität oft sind, denn außer „Beweislastumkehr“ war dazu echt nichts zu sagen. #DennsteinUNdSchwarzRufmord https://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/1234631051_dennstein__schwarz [0] "202007040200-0-1.jpg" |
04.07.2020 10:30 „… Gerichtsszene, in welcher zum Zweck eines "Deals" mit abgesprochenem Geständnis der Angeklagte unwillig schweigend die angeblich geständige Fantasiegeschichte seines Verteidigers anhörte und partout nicht laut zugeben wollte, dass es so gewesen sei. Daraufhin rief ihm der Vorsitzende mehrfach laut zu: "Nicken Sie! Nicken Sie!„ (Better Call Saul?) https://www.spiegel.de/panorama/justiz/walter-luebcke-prozess-gestehen-sie-kolumne-a-7d632fa5-92d7-4c57-882b-1e21d4146542 Erpresste Geständnisse und der Verteidiger macht entgegne den Interessen seines Mandanten einfach was er will! Wir haben echt Glück das bei "Aktenzeichen XY" artigen TV-Verhören mit facebook-Rückkanal das Recht die Aussage zu verweigern nicht tangiert wird wenn die Medien psychoterrorartig so lange Dinge die sei gerne in Erfahrung bringen würden ausstrahlen bis zumindest Freund oder Familienmitgleider zusammenbrechen (und sei es nur daß sie sich vom Verdächtigen oder Beschuldigten abwenden) unter der Last der Verhörfilmchen. Das beste was ich persönlich erlebt habe an § 343 StGB in dem OLG Bezirk bei der Polizei-behörde wo auch der Fall Daschner/Gäfgen/Metzler geschah war wochenlange U-Haft ohne echte (Verteidiger-)kommunkation nach draußen, Androhung von Körperstrafen wie Medikamentenvergiftung im tage/wochenlangen Trink/Hungerstreik zur quasi Abpressung von Unterschriften unter Selbstbezichtigungen. Täter waren korrupte Beamte (scientology-artiges Sekten-Schneeballsystem mit milliardenscheren Aktienkurs-manipualtionen/BDSM Sado-Maso Zirkel/Kinder-/Adoptionshandel /sexueller Missbrauch Schutzbefohlener) die unschuldige in Untersuchungshaft Geratene über ihre Kinder erpressten. Zum Glück passiert sowas nicht bei den ganz großen prominenten Fällen sagen wir mal von substanzenkonsumierenden oder MitarbeiterInnen belästigenden PolitikerInnen im Wahlkampf wie „Katie Hill“ oder Medienschaffenden wie diesem Publizisten mit eigner Talkshow, dem - F-L-iesen Verleger - wie hieß der nochmal? „Kachelmann“? Was den „Rettungsfolter“ Fall von Metzler angeht so könnte ich mir durchaus vorstellen daß man im Sinne von „das Leben der Geisel geht vor“ und nur wenn absolut und definitiv sicher ist daß der richtige Täter geschnappt wurde (etwa bei einer Lösegeldübergabe) ein zweites, getrenntes Verhörteam sowas wie Hypnose anwendet um den Aufenthaltsort einer ansonsten an den Entführungsfolgen versterbenden Geisel (Denken wir an den Fall Oetker) zu erfahren diese Erkenntnissse aber nicht in die strafrechtliche Ermittlung was die Schuld des späteren Angeklagten angeht einfließen dürften was dann für den Täter erhebliche Strafmilderungen zur folge haben dürfte, das man sagt das Interesse an Bestrafung steht hinter dem Überlebens-interesse des Opfers zurück. Denken wir mal an den „finalen Rettungsschuß“. Da geht es also um genau das Gegen-teil: die Zwangslage so schnell wie möglich zu beenden. Was sogenannte „Deals“ und „Schuldunfähigkeit“ im Sinne des § 20 und § 21 StGB (Täter war bei Begehung der Tat betrunken) angeht: Da hab ich immer gesagt zuerst wird da bitte mal der Tathergang an und für sich geklärt als die Frage ob Schuld des Beschuldigten/Angeklagten überhaupt besteht bevor wir uns über die fürs Strafmaß erhebliche verminderte Schuldfähigkeit des Täters unterhalten vor Gericht. „Aus der Tatsache an sich, ob ein Beschuldigter aussagt oder nicht, dürfen keine Schlüsse gezogen werden; ebenso wenig daraus, ob er sich "früh" oder "spät" äußert.“ (Verjährung, vergleiche § 296 ZPO) Und was ist mit absichtlichem „verspätetem Vorbingen“ einer An-klage oder Belastungsindizien? Wenn jemand aus der Polizei oder Justiz den Beschuldigten erst erpressen will (ich sag nichts wenn Du mir schiegegeld zahlst) bevor er dann wenn der kein Geld mehr hat weitere Bestechungsgelder zuzahlen dann doch ans Messer zu liefern? [0] "202007041030-0-1.jpg" [1] "202007041030-0-2.jpg" [2] "202007041030-0-3.jpg" |
04.07.2020 12:00 Es ist ein ganz erheblicher qualitativer unterschied ob ich jemanden an der Schulter anfasse ober ob ich jemandem die Hose bereits weit geöffnet habe und ihm dann an die unbedeckten Genitalien lange. Würde das bloße Berühren eines andern Menschen gegen dessen Willen – etwa an der Schulter - eine Belästigung darstellen, denken sie etwa an Sport oder spielende Kinder, dann könnte man an jedem Kleidungsstück das jemand anderes (ungewollt) berührt hat (etwa im ÖPNV Bus/bahn dicht nebeneinandergestanden und beim ruck-artigen halten das Gleichgewicht verlieren und am Mitmenschen versehentlich nach Halt greifen) DNA-Proben nehmen und den dafür in den Knast stecken. Nur weil ich in der Kneipe die Zigarettenkippe von jemandem aus dem Aschbecher sammle und sie dann an nem Terroranschlagstatort für die Kirminaltechniker drapiere heißt das noch lange nicht das der mit dem zur Kippe passenden Speichel ein Täter ist. „Fangen“ spielende (und ohnehin strafunmündige) Kinder würden permanent mit einem Bein im Kast stehen weil sie das andere Kind berühern/abklatschen. Nicht auszudenken wenn aus jeder Schulhofrangelei ein Körperverletzungsstrafverfahren würde. Die Bild Zeitung hat neulich mal allen ernstes hetzjagden veranstaltet gegen unter 14 jährige. Wo bleibt da der Presserat? Wo die Gerichte die die „Springer Presse“ wegen Volksverhetzung verurteilen? Nach denen im Steriermark-Anwalsts-Film gestern gezeigten Kriterien wer jeder Türsteher ein Sextäter. Wer meine unbedeckte Haut insbe-sondere in Intimzonen berührt entscheide ich, „My Body My choice“ aber auch außerhalb der Intimzone bis hin zum absichtlichen Aus-schlagen eines Hand-schlages mit laut eigner Einlassung die Tat geplant habenden kidnappenden Ex-Freundin. Ich würde die unbe-deckte Intimzone wie Brüste als eindeutiges Kriterium heranziehen. https://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/1234631051_dennstein__schwarz Einfaches Beispiel: zwei miteienander knutschende Teenager unter 16 Jahren, er beginnt die Bluse aufzuknöpfen will er mehr will und sie will das (noch) nicht und nach ein/zwo Versuchen denen sie sich dann durch Nein sagen und hinwegwinden entzieht läßt er das dann auch. Da hätten sie schonmal den grundsätzlichen Konsens durch die Knutscherei dessentwegen derjenigen annehmen konnte daß sie einverstanden sie. Das ganze am besten noch „angetrunken“ (unter 16 verbroten, daher Erpressungspotential). Da nutzt auch niemand ein Machtgefälle aus wie bei der Bundeswehr. Beide sind sich einig. Dann packen sie dazu einen Arzt oder Politiker der dem Staat für so jemanden der nichts strafrechtlichen relevantes gemacht hat nötigen will ihm eine Pleite-Klinik-Immobilie für ein „betreutes wohnen für Sexgangster“ abzukaufen zu über-höhten Preisen im Gegenzug für ein als strafbereiend angeprisenes Falschguatchten: politische Erpressung! Das sind rufmordende Profilneurotiker, meist weiblich, weil die denken sexuelle Nötigung (=Epressung) ginge immer nur von Männern aus. Seit dem Film #Disclosure mit Michael Douglas wissen wir: ganz im Gegenteil, so ein Erpressungsversuch über die gesellschaftlich irrtümlich weibliche Unschuldsvermutung ist Nötigung. Was die Sache mit dem Hausmeister von der KLinik Dr. Baumstark Peter Hett angeht dessen Namen ich hier nennen muß weil es zu Verwechselungen kam: der ist defintiv schuldig, das weiß ich als Opfer am genauesten von allen. #DennsteinUndSchwarzRufmord http://bad-homburg.eu/download/Pressemitteilung.pdf http://bad-homburg.eu/download/maxall.pdf [0] "202007041200-0-1.jpg" [1] "202007041200-0-2.jpg" |