13.03.2021 06:00
Maximilian Baehring Hoelderlinstrasse 4 D-60316 Frankfurt/M.
Fax: +49/(0)69/755-10509 und -10519
Herrn/Frau/Fräulein ***
Polizei Frankfurt a.M.
5. Revier
Ferdinand-Happ-Straße 32
60314 Frankfurt am Main
Frankfurt, 13. März 2021
ST/0082474/2021 Beamtenbeleidigung im rechtfertigenden Notstand
Herr/Fräulein/Frau ***!
Auf mein Telefax von der +49/(0)69/67831634 aus an ihre +49/(0)69/75510509 und vom 08. März 2021, 08:44 Uhr und am selben Tage um 08:45 Uhr an die +49/(0)69/75510519, Ihnen zudem zugegangen per Einschreiben RR 4393 2952 7DE habe ich immer noch keine Antwort erhalten obgleich sich sogar ein frankierten Rückumschlag beigelegt habe.
Im Schreiben hatte ich um Beiziehung meiner vierseitigen Strafanzeige mit Datum vom 24. Januar 2021, bei ihnen per Telefax von der +49/(0)69/67831634 aus an die +49/(0)69/75510509 eingegangen am 24. Januar 2021 um 12:19 Uhr sowie mit Stempel des Reviers/ Datum quittiert bei ihnen persönlich in Urschrift vorbeigebracht am 24. Januar 2021 gebeten die unter Punkt 11 eine detaillierte Einlassung zum Tatvorwurfe beinhaltet.
Ich habe zudem mehrere weitere Strafanzeigen eingereicht welche Bedrohung von mir als Opfer/Zeugen mittels erpresser-ischem Menschenraub in Sachen einer Korruptionsermittlung gegen auch ihr Revier angehen die wie ich das von Ihnen gewohnt bin mal wieder keine ST-Nummer erhalten haben zu der ich weitere Eingaben machen könnte.
Ich erinnere in diesem Zusammenhang daß ich mehrfach von Beamten ihres Reviers bedroht worden bin und mit dem Kopf gegen die Wand gehauen wurde und gefesselt mit dem Gesicht aufs Trottoir geworfen wurde weil man von Immobilien-schieberein was Liegenschaften meiner Eltern angeht (sechs-stellige Schadens-summen) und (milliardenschwere) Aktienkurs-manipulationen gegen die Firma wo mein Vater arbeitete profitieren will und Ermittlungen seit vielen Jahren behindert. Sogar erwiesen unschuldig in U-Haft hat man mich gesteckt (4 Str 18/14 ES GStA Frankfurt/M.) und auch am 08. August 2015 hat das 5. Revier nicht ordentlich gearbeitet und durch Nichtbe-arbeiten einer Strafanzeige (der mehrere weitere vorausgegangen waren) den erwiesenermaßen falschen Eindruck vermittelt ich hätte mich nicht wegen Angriffen nach dem Schießen eines Beweis-Fotos des "Ostend-Würgers" notgewehrt wie es im Urteil steht sondern im Wahn so mir nichts dir nichts eine Nachbarin angegriffen. Zudem weigert sich das Revier beharrlich
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Sabotageakte an der Haustechnik/wiederholte Brandanschläge zu untersuchen denen Drohbriefe vorausgehen. Am 20. Januar 2021 hatte ich einen weiteren solchen Brief erhalten und in der Nacht vom 23. auf den 24. Januar 2021 war dann plötzlich die Internetverbindung der Überwachungskameras gestört, möglicherweise in unmittelbarer Vorbereitung eines weiteren Anschlags nachdem zuletzt am 06. Oktober 2021 ein Brand im Haus gewütet hatte, das K15 in der Adickesalle 70, Herr Becker ermittelt.
Dazu habe ich wie gesagt mal wieder sofort eine Einlassung/ Strafanzeige geschrieben die ganz offensichtlich mal wieder absichtlich unter den Tisch fällt bei Ihnen, das erwähnet vierseitige Schrieben um Mitteilung über dessen Beiziehung zum Fall ich mit Eingangs erwähntem Fax/Eischreibebrief bat den sie nicht beantwortet haben, auch das spricht Bände.
Aufgrund der Vorfälle wo mich Beamte ihres Reviers und zwar mehrfach ohne rechtfertigenden Anlaß willkürlich bedroht unter Missbrauch der Amts-befugnisse freiheitsberaubt, gedemütigt und körperverletzt haben halte ich eine Vernehmung ohne anwaltlichen Bestand für gefährlich und habe daher am 10. März 2021 um etwa 13:30 Uhr einen Anwalt konsultiert.
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*** Frankfurt a.M.
gab mir den Tipp daß ich einer polizeilichen Vorladung nicht Folge leisten könne/müsse/solle, nur Vorladungen die auf Verfügung der Staatsanwaltschaft hin erfolgen würden sei Folge zu leisten und eine solche Verfügung liege hier nicht vor/bei (das müsste wenn auch im Text des Schreibens erwähnt sein) und auch dabei müsse ich als zu Unrecht Beschuldigter dann keinerlei Angaben machen, sondern lediglich erscheinen und die Aussageverweigerung zu Protokoll geben. Ihre Überrumpelungstaktik jemand gesetzwidrig zu Aussagen zu verleiten zu versuchen die er nicht machen muß ist also was das abpressen von Aussagen angeht schonmal nicht von Erfolg gekrönt.
Aus gemachter Erfahrung sage ich nur vor Gericht im Beisein der Presse
aus wo sichergestellt ist daß mich niemand von ihnen bedroht oder ein-schüchtert und unabhängige Prozessbeobachter (etwa untre Mißbrauch der deutschen Staatsmacht nicht einschüchterbare Diplomaten aus dem Ausland die auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards pochen können) sicherstellen daß sie mich nicht wieder zu nötigen versuchen falsche Protokolle abzu-zeichnen. Auch hierzu gibt es Strafziegen von mir gegen Beamte aus der Vergangenheit. Daher bestehe ich außerhalb eines Gerichtssaals wo Öffemtlichkeit hergestellt ist auf die Schriftform.
Die Schweinereien die Sie mir angetan haben füllen inzwischen drei dicke Leitz-ordner und ausgedruckt 15.000 DIN-A4 Seiten in meinem Internet-Blog. Und ihnen ist sehr wohl bewusst daß sie sobald sie meine vierseitige Strafanzeige vom 24. Januar 2021 hinzuziehen der ganze Tatvorwurf in sich zusammenbricht.
Um zu dokumentieren daß ich im Gegensatz zu Ihnen an einer ordentlichen und fairen Aufklärung der Sache im Prinzip interessiert bin habe ich dennoch einen ersten Rohentwurf einer Aussage beigefügt.
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[ ERSTER ENTWURF EINLASSUNG ZU ST/0082474/2021 (Vorladung für ***.***.2021 ,10:00 Uhr vom 11.02.2021) ]
Ich bin froh daß ich endlich mal ein ST-Nummer Aktenzeichen bekomme zu dem ich Eingaben machen kann. Ich finde es unglaublich Schade daß man immer (RECHTFERTIGENDER NOTSTAND) erst mindestens beamtenbeleidgend werden muß bevor sich jemand dadurch dann endlich insofern genötigt fühlt ein (polzeiliches) Ermittlungs-Verfahren im Computer zu eröffnen. Versuche ich selbst Strafanzeigen aufzugeben so funktioneirt entweder die Website der "Onlinewache" der Polizei in Hessen nicht (anders als in anderen Bundesländern auf die ich zum Teil ausweiche, siehe die Emails mit Korruptionsermittler aus RlP um 2010 herum und das herbeiziehen von Beamten aus diesem Bundesland bereist mehrere Jahre vorher, ca. 2005/06 und 1999 nachdem die Hessen bis hin zum LKA in Wiesbaden wo ich persönlich vorstellig wurde die Hilfeleistung unterlassen hatten, damals machte ich auch eine Petition an den Landtag und beschwerte mich bei den Ministerien insbesondere über das 1. und 5. Revier Frankfurt a.M. sowie die Polizei Bad Homburg) oder man behauptet die von mir Online eingereichetn Strafanzeigen seien unter den Vorgangsnummern nicht auffindbar die das Polizei-System mir zurückmeldet. Daher betreibe ich hohen Aufwand mit Einschreibebriefen (persönlichem vorbeibringen gegen Posteingangsstempel auf mein Duplikat von eingereichten Schriftstücken) die ich zusätzlich zu Faxen/mails einreiche - immerhin besteht die Möglichkeit einer sogenannten "Man In The Middle Attacke" seit man 2011 meine EDV und den VoIP Telefon/Faxanschcluß hackte was der Provider vodafone damals (28. Juli 2011 und 13. Oktober 2010 ST/1306108/2010) bemerkte (Aktenzeichen 30 C 3184/12 (22) Amtsgericht Frankfurt a.M.) und ich hatte ganz massiven Ärger mit Drückerkolonnen und deren -Inkasso. 2009 hatte man zudem versucht hier Wasser Heizung und Strom abzustellen obgleich die Warm-Miete stets voll überwiesen wurde samt inkludierter Nebenkosten. Es betraf ja auch die gesamte Liegenschaft mit ca. 30 Mietparteien und nicht nur mich. Andere Male sabotierte man die Telefonleitungen (am 21. Oktober 2017 etwa indem man das Hauptkabel von der Straße ins Haus mit einer Drahtschere durchtrennte). Und am 03. und 17. November 2010 brannte es hier im Haus nachdem man vorher ein Drohschreiben einer Sekte eingeworfen hatte. Meine Ex, die Mutter meiner Tochter, ist in solch einer Sekte aktiv. Weil die Polizei meine zahlreichen (auf die § 158 StPO "machen sie es schriftlich" Frechheit hin schriftflich eingereichten) Eingaben nicht bearbeitet und mir stets verweigert Aktenzeichen zu geben gibt es für mich nur eine Möglichkeit Verfahren in Gang zu bringen: entweder ich sorge für einen Notruf über private Sicherheitsdienste wie den der Bankfiliale gegenüber (siehe etwa ST/1267951/11 ) oder ich beleidige die Beamte solange bis sie ein Fall gegen mich aufmachen,gGemäß R.Willimas/M.Gandhis
"first they ignore you, then (they laugh at you) then they fight you and then you win"
ist das für die Polizei bisher immer nach hinten losgegangen vor Gericht ich hab sogar quasi eine gutachterliche Sondergenehmigung zur legalen Beamtenbeleidigung. Das können sie ihre Kollegen *** (Bundespolizei), *** und *** fragen die zu Aktenzeichen ST/0916701/2015 am
15.03.2017 vonder 5/30. Großen Strafkammer das Landgerichtes Frankfurt a.M. und OSta *** *** einen Riesenanschiss kassiert haben. Und in Sachen 5/04 QS 11/07 Landgericht Frankfurt a.M. hat bei gleichem Vorgehen sogar eine korrupte Richterin schlußendlich den kürzeren gezogen gegen mich.
Am 06.Oktober 2020 gab es nun einen wietren Brand im Keller wo sie Gift drauf nehmen können daß der aufs einem Sabotageakt der Heizungsanlage beruht. Ich hab dazu zahlreiche angaben beim K15, dem Beaten Becker gemacht. Am 20. Januar 2021 bekam ich nun einen neuen Brief eienr Sekte wo man mich wieder mit dem Leben bedrohte. Genau so einer wie er den Brandanschlägen von 2010 vorausging.
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Ich habe inzwischen etwa zwanzg dicke Leitzordner voll Akten hier stehen, zudem führe ich ein Intrenetblog das über 15.000 Seiten DIN-A4 umfasst in dem ich den Wahnsinn des 5. Revier mit dokumenteire. Der Blog wird als Rückmeldung der Presse in Form von Scripted Reality verfilmt (ich selbst war mal für ne Schülerzeitung tätig und gelte als bedrohter Autor, außerdem habe ich als Abgeordneter gearbeitte und auch als Politiker - aktuell mit Schwerpunkt Datenschutz - werde ich permanet bedroht, mehrfach hat man mich auf der straße angeggriffen). Auf meine Dienstaufsichts-bescherden hinwurde ich von Polizeibematen bedroht ind "zusammegshclagen" also in Handschellen mit dem Gesicht aufs Trottoir greworfen, mit dem Kopf gegen die Wand gehauen (23. Mai 2013).
Auf die Akten die(die als Backup nochmal eingescannt auf Servern in verschiedenen Kontineten lagern im Intrenet um sie vor BEwsimittelvernichtungs-Zensur durch die TEILSWEISE korrpuet Dsucte Justiz zu schützen] sind hier Überwachunsgkameras gerichter, also jene akten in dnen etwa die Eingangsbestätigungen der Dienstaufsichtsbescherdne gegen korrupte Polizisten lagern. Das sind allein drei dicke Leitzodenr voll. Bei Gericht und Staatsanwaltschaft weiß man daß ich bedrohter Zeuge/Opfer bin es geht da um
milliardensshwere Aktienkursmanipulation [Metallgesellschaft Öloptionen]
erpresserischen Menschenraub [Erpressung Aussageunterlassung in erstgenannter Sache]
Immobilienbetrügereien [Liegenschaft Kappesgasse/sechsstellige Schadenshöhe]
[bandenmäßig organisiert?] homsexullen Missbruch Schutzbefohlenr [Zivildienst]
Freiheitsberaubung/ Vergiftung mittels PSchopharamka zwecks gefügig machen für
sexuellen Missbrauch [sowas wie Boris Beckers "Samenraub"] um über das sorgerechtstech-
nisch entführte Kind Geld zu erpressen [auch von meinen Eltren die nicht aussagen wollen]
Der überwiegende Teil ihrer Kollegen wird als potentielle Mittäter (Beihilfe, Begüstingung und Aussagunetrlassunsgepressung sowie selsbstezichigende Falschcaussgeerpressung mittels des entführten Kindes das man zu shcädgendrohet ausdem Reiki-Seken-Schneblsystem/BDSM Sado/Maso Umfeld meiner Ex heraus) geführt weil sie jahrelang keinerlei Anstalten gemcht haben den Eigaben die ich machte nachzugehen. Der Vorgang beschäftigt die Petitonsasushcüße von Land, Bund und Europäischem Parlament. Wie gesagt:
Am 06. Oktober 2020 brennt es hier und am 20. Januar fplgte ein enruliches Epresserschreiben einer Sekte genau nach dem selben Muster wie das schon 2010 Brandanshclägen vorausging. So wie man im Oktober 2017 die Telfonie manipuliert hat möglicherweise um die Überwachunsgkaneras für die Akten auszuschalten funktionierte nun in der Nacht vom Samstag den 23. auf Sonnatg den 24.01. 2021 plötzlich die Internetanbindung nach draußen nichtmehr was möglicherweise in dieser vers-schärften Bedrohungslage bedeuten kann daß erneut ein Brandanshclag unmittelaber bevorstand. Hierüber habe ich per Notruf die Polizei in Kenntnis gesetzt (Icnhta usrehcnd Prepaid Gutahben auf Handy,nichtgenug Geld auf Konto am Moantsende für Onlienaufladung ich beziehe HartzIV/Alg2). Statt mir zu helfen bekam ich ne Strafanzeige wegen Bematenbeildigung und Missbruch von Notrufen. Das ist unser aktueller Vorgang. Als ich im Rahmen der Sache ST/0916701/2015 vor Gericht aussagte und das Verfahren "erster Klasse" asu erwiesener Unschuld gewann haben die Landgerichtsrichter *** und ***, die Schöffinen *** und *** und der Vorsitzende *** sowei OStA *** (mit Richterin nicht verwandt oder verschwägert) im Beisein des Strafverteidger *** mitgeteilt daß es sich mitnichten um Missbruch von Notrufen handelm würde wenn ich Eingaben machte, soweit habe man das inzwischen gesichtet, sondern daß stets ein akute Gefahrenlage vorgelegen habe. Und genaus so ist es auch diesmal. Ihrer Volrandung MÜSSTE ich keine Folge leisten, das steht eindeutig drauf daß die Sache dann an die Staatsanwaltscfat weitergegeben wird. Wenigstens hätte ich dann mal ein Aktenzeichen um die ganzen Eingaben zu bündeln die ich mache, etwa zuletzt vom 06, und 10. Februar 2021.
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