25.04.2022 05:28 Sie ist wieder da herzliches Willkommen zurück Karen Heinrichs! / Bild: Astrolinski-Logo Bin ich einfach zu dämlich? Ich bin mir ganz sicher das Joko & Klaas die Rojinski mal ins Sat1 Frühstücksfernsehen geschickt hatten (02. Oktober 2021?) um ihre neue Schallplatte "Big Star?" zu promoten aber im Shop auf https://astrolinski.com kann man den Stream nicht zum Download kaufen, liegt das villeicht daran daß es eine limiterte Edition war die inzwischen vergriffen ist? [0] "202204250528-0-1.jpg" [1] "202204250528-0-2.jpg" |
25.04.2022 10:00 Im gestrigen #Polizeruf110 gings um eien Typen der mit seinem Mountainbike verunglückt war udns eitem vom Hals ab gelähmt. Der bekam Aufputschmittel Pillen die ihn “happy” machen sollteb und daher bekam er dann auch stets Krnekneb-Besuch von seinem Freund der sie Ihm wegnham und sie an seiner statt konsumierte. Nach- dem er getrampt war und dabei sexuell belästigt worden war rammte er dem Täter ein Messer in sein Bein. Dann Hatte er eien Filmriß der Drogen wegen und erinenrte sich im Haus aufgewacht zu sein neben der ebenfalls erstochenen alleinerziehneden Mutter des querschnitts-gelähmten Jungen. Wiel die ihn nicht hatte versorgen können (fehleder wechsel eines Katheters) starb auch der gelähmte Jung kurzanchdemsien Muttre im Flur ver-blutet war. Es stellte sich heraus daß der Gelähmte ein Video gedreht und auf social Media hochgeladen hatte in demer sagt er wolle Sterbehilfe erhalten. Das wieder-um (es wurde schnell aus dem Kanal gneommen) sorgte dafür daß er udnsien Mutter gestalkt wurde von einem Typender als Securuty jobbte weil der durch die Prüfung für Polizeianwärter gefallen war. Der war fast seketen- haft religiös und wollte ihn mit christlichen Broschüren retten bevor der vom Hausfreund, einem Lehrer, den die ständig im Internet nach neuen Dates suchende Mutter als ihre emotionale Stützte missbrauchte und Ersatz des von seinem behidnerten Kind und dessen Mutter ge-trennt lebenden Vater des gelähmtem Jungen - eines Landwirtes - der zu Besuch gewesen war verajgt wurde? Der Lehrer war – habich das richtig mitbekommen? - zu- gleich der Pflegevater des Junkies der dem gelähmtem vorspielte sein Freund zu sein um an Dorgen zu kommen. Er prostituierte sich auch um an – neben dem was er demkanrken abluchtse- weitere Drogen wie Koks und Pepp zu kommen, Sein Vater war osteruopäsicher mafia-Pate, er im Zeugenschcutz. Die hatten auch noch ein zwotes Pflegekind, ein etwas jünegers Mädchen. Die Pflegemutetr wurde (ähnlich wie das thema im Film a.i. Artifical intelligence) nun aber vom Pflegevater selbst schwanger und daher wollten sie nur noch das eigene Kind haben. Der Pflegevater beendete daher auch das techtelmechtel mit der alleiereziehenden Muter des gelähmten Jungen. Es stellte sich heraus daß das zwote Pflegekind die Alleinerziehende erstochen hatte weil die Affäre das was man ihsr sagte das ihre Familie sei, das Verhältnis vonohr zu den Pflegeletren, gefährdte hatte. Der Junkie – ihr “burder” war an den Morden unschuldig obgleich es bei dem Sterbehilfe Video hiwese gab daß er seinem gelähmten bettlägrigen Freund der “down” war weil ihm sien “happy” pills fehlten helfen wollte sich das Lben zu nehmen. Der Junkie/Stricher, der zufällig so hieß wie einer aus meeinm Jahrgang, verkroch sich am Ende bei einer wohl krebskranken Frau (Haarverlust wegen Chemo) die an einem Bootshaus am Seelebte die bereit war ihm ihre Psychopharmaka “happy”-Pillen zu geben wenn er ihr im Hasuhalt half. Dort wollet seine Zeugen-schützerin ihn dann belassen welchedie ganze Zeit die Ermittlungen behindert hatte welche die Komissarin Koenig allein führen musste weil ihr Partenr ja ebenfalls druch entführte Kinder oder so in die Fänge der Balkan Mafia kam und aus demPolizeidienst ausstieg als er um die kidner zu schützen einen Gefangenen befreien sollte. Das dem vorbestraften Pädophilen ein Messer ins Bein rammen war straffrei Notwehr beim sexuellen Über-griffsversuch auch wen nicht so klar war ob die “üble Gegend” wo der Juge ins Auto stieg der Straßenstrich war, der Täter den Junkie der sich Geld für Koks/Drogen verdienen wollte deshalb im Auto mitgenomemn hatte. Das mit dem Hausboot erinnrt mic doch stark an das am Theodor Stern Kai an der Uni Klinik vertäute Schiff, da An der Pschiatrie Wo auch Junkies ihren Entzug mchen und ich 2018 wegen meines zahnscmerzbedigten Suizid-versuchs war. Junkies die mir (des Blogs wegen?) hinter-herranten udn als ich sie mit “Gutscheinen” versorgte für Essen beim Caritas-Obdchlosenaufethalt an der EZB dort wohl mit ihren Psycho-pharmaka zu dealen begannen, einer versuchte mir am Brunne vor dem Zoo Marihuana anzudrehen, ganz dort in der Nähe ist die aus der RTL2 Doku-Soap “hartes Deutschland” bekannte Drogen-ambulanz. Das Frankfuter Uni-Hausboot ist für mich der Ideengeber für #berlinNeuKöllns02407 “Dschengis Kahn” und möglicherweise auch im #Kuckucksnest verewigt. Die wollen wohl, und da haben wir die #aktenzeichenXY verhörTV mit social media rückkanal artige Parallele von Fiktion und Realität, so lang herumnaipualeren nis man mich hier aus meiner Wohnung herausekelt (indem man Brädne we am ß06.Oktber 2020) um mir dann als die vor Obdachlosigkeit reetende Lösung zu präsenteiren daß ich ddoch isn betrete wohnen an der Uni ziehen soll udn der Brandstifter der hausmeister aus dem Keller und seine Balkan—Bl-uarabiert-Mafia Freund mal wieder ein par deustche Ureinwohner vertrieben haben udn meine Wohnung frei wird die sie als Abreiterhotel fehlbelegen können mit so Typen wie dem “Ostend-Würger” oder mit Ex-Junkies die ja unbedintg wollten daß ich ihnen aus Mitleid über Kontakte (in jahrelangem mi Nächte um die Ohren hauen udn umdie Häser ziehn mit reichen Typen unter hohem aufwand gewachsen) Wohnraum verschaffe. Das shcingt für mich da als Bostchaft mit udn sich sage: ”no way”. Ich werde von den teils zutiefst sadistisch verlangten abngehden Pschiater die an der uni Klinik studirenschon aus der Distanz per Blog und mhere Klimter Luflline hinweg gnug als Stduienobjekt und Veruschskarnickel herumgeschubst. Mir, dem man unter “Happy Pill” Pschopharmaka (nächste parlleele zum Film) sogar ein Kind quasi “anvergewaltigt” hat in einer Beziehung die er siehe dazu eideutige Aussagen von 1998/1999 bei Anwälten und Polizei (Innestadt, Richtung Höchst) “es geht usm Hasu/Geld” nicht wollte. Damit die “Escort Lady” da von der ich mal gehört hab sie würde zwar als Chefarzt-Sekretärin arbeiten wäre aber Erbin des “Hoffmann Struwelpeter” Impriums mich ählich wie in Dürrenmatts “Physiker” beschrieben für scripted Reality Drehbücher und deren Recherche für Doku Soaps wie eben RTL2s “hartes Deutschland” dann Weiter beliebig piesacken kann, denn wer glaubt schon einem als an Verfolgungswahn/Paranoia leidendem psychisch krank fehldiagnostiziertem? Den man über das ihm anvergewaltgte und entführt/vorthaltene Kidn in der Hand hat, darüber das man so tut als wäre ne fehldiag-nostizerte § 20,21 STGB Schuldunfähgeit dch gut für ihn Wo er doch so vile Ärger mit den Behördne hat die ihnals regomkritishcne Poltiker/blogger ansonsten doch gern wegsperren würden wie beim Whalkmapf 2013 oder als man ihn beim eruch Uschi von der Leyen zu befrage bi ner whlkmapfverstaltung am 08. August 2015 vorläufig Fetsanhme. Oder als er sich gegen im arabsichen Raum gebrüchlcieh religiös rituelle Genitalevrtsümmelugen an Kidnern aussprach wegen angelichen Antisemitusmus. Das kollidiert aber ganz strak damit daß ich mich shcon seit Jahrezehten für Rückuüberienung von von der NS-(genau wie von der DDR-) Dikatur enteigntem Alteigen-tum einsetze, für die Rückgabe jüdischer Vermächtnisse Und mcih auch zur wednezt politisch stark mchte gegen Gastrabeiterabschiebungen weil freiwerdende Arbeits-plätze von Arbeistlosen Ostdeutschen gebrucht würden. https://www.tvinfo.de/fernsehprogramm/1505656992-polizeiruf-110 https://www.imdb.com/title/tt0583520/ [0] "202204251000-0-1.jpg" [1] "202204251000-0-2.jpg" [2] "202204251000-0-3.jpg" [3] "202204251000-0-4.jpg" [4] "202204251000-0-5.jpg" |
25.04.2022 12:30 -------- Nachricht -------- Betreff: Fwd: VgR, aoMV, unvollständige TO, J*** absetzen an RG und OLG Datum: Mon, 25 Apr 2022 13:13:25 +0200 Von: *** An: Verein-gegen-Rechtsmissbrauch@*** Kopie (CC): *** <**@polizei.hessen.de>, *** <***@polizei.hessen.de> Wie oft denn noch: ich will udn werde bei ihrer korrupten Scheiße nicht mitmachen. Ich halte ihren Verein für eien betrügerische und kriminelle Vereinigung das hab ich auch der Staatsanwlstchaft mitgeteilt. Ich habe per Einschreiben (vorab per Fax), zusammen mit J*** H***, der ebenflls austrat weil es ihm zu bunt wurde, gekündigt und dabei eien Begründung eingereicht warum ich irhe "Notvorstände" die Vereine kapern für mise hiterhältige bis uaf die Knochen korrupte (da sind ja auch Beamte mit bei) Verbrecher halte. Ich verweise auf die ausgedruckt mehr als 21.000 die DIN-A4 Seiten umfassenden Blog/Website ( http://banktunnel.eu ).Si ehelfen Personen die Opfer von Jutizwillkür werden nicht etwa sodnern sie verhöhen diese. Maximilian Bähring -------- Weitergeleitete Nachricht -------- Betreff: VgR, aoMV, unvollständige TO, J*** absetzen an RG und OLG Datum: Mon, 25 Apr 2022 12:24:43 +0200 Von: C*** Z*** <Verein-gegen-Rechtsmissbrauch@***> Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V. VR 9646, AG - Registergericht - Frankfurt / Main Vorstandsmitglied / Beisitzer C**** Z*** - Arzt - *** **** Marburg Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder, unsere Datenbank ist noch nicht vollständig überarbeitet. Sollten Sie kein Mitglied mehr sein, dann verwerfen Sie einfach dieses Schreiben. Das nachfolgende Schreiben habe ich sowohl an das OLG Frankfurt/Main als auch an das Registergericht geschickt. Die Einzelheiten wollen Sie aus diesem Schreiben entnehmen. Obwohl der Notvorstand J*** bisher rund 4000.- € abkassiert hat, war er nicht in der Lage, bei der Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung (aoMV) am 30.04.2022 eine vollständige und ordnungsgemäße Tagesordnung (TO) zu erstellen. Er hat Schriftführer und Revisor vergessen, so daß diese nicht gewählt werden können. Wenn er einen derartig hohen Betrag aus unserem Verbandsvermögen von ursprünglich ca. 9000.- € entnimmt, so daß nunmehr nur noch 5000.- € übrig sind, kann von ihm auch eine vollständige und ordnungsgemäße TO nach unserer Satzung gem. §§ 8 und 9 verlangt werden, die er nur hätte abschreiben bzw. umsetzen müssen. Wenn das so weitergeht, ist bald auch der Rest des Vereinsvermögens aufgebraucht und Herr J*** könnte zur Liquidation unseres Vereins übergehen. Mit freundlichen Grüßen, C*** Z***. Verein gegen Rechtsmißbrauch e.V. VR 9646, AG - Registergericht - Frankfurt / Main Vorstandsmitglied / Beisitzer C*** Z*** - Arzt - *** *** Marburg Amtsgericht Frankfurt/Main - Registergericht - VR 9646 Heilig-Kreuz-Gasse 34 60313 Frankfurt / Main Oberlandesgericht Frankfurt/Main VR-Verfahren 248/20, Beschluß vom 01.11.2021 Zeil 42 60313 Frankfurt / Main Sehr geehrte Damen und Herren von Registergericht und Oberlandesgericht, hiermit stelle ich den Antrag, den H*** WJ***, ***. ***, *** seines Amtes als einer der beiden Notvorstands-Personen zu entheben Hilfsweise ... 1. ... de* J*** anzuweisen, den vorgesehenen Termin vom 30.04.2022 zu vertagen, damit bei einem neuen Termin mit einer neuen Einladung eine vollständige und ordnungsgemäße TO erstellt und den Mitgliedern mitgeteilt werden kann. 2. ... festzustellen, daß J*** sein Mandat zur Leitung der aoMV durch unnötige Tätigkeiten überschritten, dadurch die Vereinsautomonie verletzt und erhebliche unnötige Kosten veranlaßt hat 3. ... de* J*** die Kosten seiner unsinnigen, kostentreibenden Maßnahmen unter Verletzung seines Mandats zum Schaden des VgR und zu seinem persönlichen Vorteil aufzuerlegen und festzustellen, daß er nur Kosten beanspruchen kann, die durch sein Mandat gedeckt waren und gedeckt sind. Begründung: J*** mag zwar ein Experte als Liquidator oder vorübergehender Verwalter von Firmen sein, ist aber offensichtlich im Vereinsrecht nicht hinreichend bewandert und trifft aus Unkenntnis oder Schlendrian unsinnige Maßnahmen unter Verletzung seines Mandats als Notvorstand zum Schaden des VgR und zu seinem Vorteil. Er hat zum einen lediglich ein Mandat für Notfalltätigkeiten wie Bank- und Vermögensangelegenheiten, die er aber nicht selbst ausführen mußte und muß sondern auf ehrenamtlich tätige und besser qualifizierte Mitglieder delegieren konnte, um unnötige Kosten zu vermeiden sowie zum anderen ein Mandat für die Einberufung einer aoMV und zur Versammlungsleitung auf dieser aoMV gem. Beschluß des OLG Ffm vom 01.11.2021, dort insbesondere auf S. 21, 27, 28 dieses Beschlusses, der die Ablösung des Notvorstands durch Vorsitzenden und Stellvertreter anstrebt, es aber zuläßt, daß der gesamte Vorstand mit allen Ämtern, so auch mit dem Schriftführer und dem Revisor auf der aoMV neu gewählt wird. Wenn J****** nun aber keineswegs nur Vorsitzenden und Stellvertreter gem. TO wählen lassen will, damit diese den Notvorstand ablösen sondern auch wiederum gem. TO die Wahl für weitere Ämter anstrebt, dann ist es widersinnig und absurd, daß er in der TO den Schriftführer ausspart, was darauf schließen läßt, daß er bei Einladung vom 20.03.2022 und der Aufstellung der TO aus Unkenntnis der Satzung oder Schlendrian handelt oder gehandelt hat. Ebenfalls ist es bei dieser Fallgestaltung nicht nachvollziehbar, daß er bei dieser Fallgestaltung den Revisor und dessen Wahl vergessen hat. Mit einer Einladung mit einer vollständigen TO bei Wahl aller Ämter und des Revisors hätte er es in der Hand gehabt, dem VgR einen vollständigen Vorstand zu hinterlassen. Wenn er bisher bereits 4000.- € für seine Tätigkeit abkassiert hat - und damit einen Großteil des Vereinsvermögens -, dann war und ist von ihm zu erwarten, daß er die bestmögliche Lösung für den VgR anstrebt und eine optimale Lösung hinterläßt, die keinen Anlaß zu weiteren Streitigkeiten bietet, indem die Wahl aller Ämter sowie des Revisors in der TO angekündigt und alle Ämter sowie die Position des Revisors besetzt wird. Selbst wenn es nicht gelänge, neben Vositzendem und Stellvertreter als zunächst gewähltem engeren Vorstand, der den Notvorstand ablöst - was ersichtlich primäres Ziel des OLG ist, um der Vereinsautonomie gerecht zu werden -, dann war es in jedem Fall zwingend, den Versuch einer Besetzung aller Ämter und der Wahl des Revisors zu machen, um vorläufig zumindest weitere Streitigkeiten zu unterbinden und einen nicht nur im Außenverhältnis sondern auch im Innenverhältnis intakten und vollständigen Vorstand gem. der Wahl und Willensentscheidung der Mitglieder zu haben. Zwar ist der Verlauf der aoMV angesichts verhärteter Fronten und des gesetzlich vorgegebenen Wahlmodus gem. §§ 32, 28 BGB unwägbar. Es ist aber grob leichtfertig, eine Einladung mit einer TO für die Wahl aller Ämter außer der Wahl von Schriftführer und Revisor zu verschicken, weil dann Beschwerden und Anfechtungen vorhersehbar weitergehen werden. J*** hat sich jedem Rat auf Abladung mit neuer Terminierung unter Einladung mit einer vollständigen TO verschlossen. Ich werde deshalb auf der Versammlung zum jetzen TOP 2 der Einladung vom 20.03.2022 zur aoMV am 30.04.2022 zu Protokoll geben, daß nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde, weil Schriftführer und Revisor vergessen wurden. Dadurch hinterläßt J*** keinen vollständigen Vorstand, was durchaus in seiner Hand gelegen hätte, sondern legt den Keim für weitere Streitigkeiten. DAS OLG Ffm hat also gem. § 29 BGB durch den o.a. Beschluß vom 01.11.2021 unter Korrektur der Entscheidung des Registergerichts einen Notvorstand mit 2 Personen eingesetzt, nämlich *** M*** und und J***. Dazu zunächst folgende Vorbemerkungen zu Recht, Gesetz und unserer Satzung: Das Vereinsrecht ist kompliziert und in den §§ 21 - 79 BGB kodifiziert. Dabei gibt es nachgiebige Vorschriften, die entweder nur einen Rahmen setzen, der durch Satzung ausgefüllt werden kann oder von denen sogar durch Satzung abgewichen werden kann. Das macht die Komplexität des Vereinsrechtes aus. Für uns ist zunächst der § 26 BGB wichtig: jeder Verein muß einen Vorstand haben, der gemäß Satzung ausgestaltet werden kann: eine Einzelperson oder mehrere Vorstandsmitglieder, deren Ämter bereits in der Satzung festgelegt werden können - wie bei uns im VgR - oder die zunächst allgemein in den Vorstand gewählt werden und danach durch eine Geschäftsordnung bestimmte Ämter bzw. Aufgabenbereiche übernehmen. Die Außenvertretung durch den *engeren *Vorstand - Vorsitzenden und Stellvertreter - wird ebenfalls durch Satzung geregelt, bei uns Vorsitzender und Stellvertreter gemeinsam oder einer der beiden mit einem weiteren Vorstandsmitglied. Scharf zu trennen davon ist das Innenverhältnis beim *gesamten *Vorstand. Hier haben alle Vorstandsmitglieder bei den Vorstandssitzungen Stimmrecht und die Mehrheit entscheidet gem. §§ 32 und 28 BGB. Diese Mehrheitsbeschlüsse hat der im Außenverhältnis tätige engere Vorstand umzusetzen. Er kann also nicht nach Belieben eigene Politik betreiben, sondern ist an die Mehrheitsbeschlüsse des Gesamtvorstandes gebunden. Jetzt fehlt aber das Amt des Schriftführers und es können mangels unvollständiger TO nicht alle Ämter besetzt werden. Beim Gesamtvorstand müssen alle Ämter besetzt sein, damit er beschlußfähig ist, ggf. durch unverzügliche Nachwahl. Alle Ämter werden gem. § 9 der Satzung, Nr. 2, a,b und c besetzt, der folgendes regelt: a) Rechenschaftsbericht des alten Vorstands und Entlastung b) Wahl des neuen Vorstands c) Wahl des Rechnungsprüfers / Revisors Unstreitig werden in der Satzung gem. § 8 die zu besetzenden Ämter konkret aufgeführt und hätten allesamt in der TO zur aoMV aufgeführt werden müssen, um einen vollständigen Vorstand zu erhalten, unbeschadet der Unwägbarkeiten über den schließlichen Verlauf der aoMV. Herr J*** hat bei seiner Einladung zur aoMV vom 20.03.2022 in der dortigen TO die Wahl von Schriftführer und Rechnungsprüfer / Revisor infolge von Unwissenheit oder Schlendrian vergessen. Bereits am 28.03.2022 hatte ich zunächst *** M*** auf die Fehler in der Einladung und in der TO aufmerksam gemacht, der seinerseits J*** informierte. Vorsorglich hatte ich J*** direkt am 31.03.2022 per Mail über die Fehler informiert. Gleichwohl blieb er untätig, obwohl er die Fehler noch fristgemäß innerhalb der 4-wöchigen Frist hätte heilen können. Schon zuvor war er auf Fehler von anderen Vereinsmitgliedern aufmerksam gemacht worden, so von *** S***. Auch insoweit blieb er untätig. Angesichts dieser eindeutigen o.a. Regelungen in unserer Satzung ist es nicht nachvollziehbar, daß er die Notwendigkeit der Wahl von Schriftführer und Revisor bei der aoMV bestreitet mit dem Hinweis, daß nicht alle Ämter auf einer aoMV besetzt werden müßten. Das ist widersinnig, da er außer dem Schriftführer alle sonstigen Ämter zur Wahl stellt. Wenn er insoweit eine Nachwahl durchführen will, ist es geboten, statt einer Nachwahl die aoMV vom 30.04.2022 zu vertagen und mit einer neuen Einladung zu einem neuen Termin mit einer vollständigen TO einzuladen, um in einem Termin alle Ämter zu besetzen, statt einen Nachwahltermin für Schriftführer und Revisor durchzuführen, weil *** *** diese Ämter in der TO der Einladung vergessen hatte. Die Möglichkeit einer nachträglichen Heilung besteht nicht, weil die 4-Wochen-Frist verstrichen ist und bereits unmittelbar nach Versand der Einladung mit der unvollständigen und folglich unwirksamen TO verstrichen war. Auch wenn die Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder als wirksam anerkannt werden sollte, muß der neue Vorstand eine Nachwahl für Schriftführer und Revisor mit hohen Kostenfolgen durchführen, die durch den Verursacher, nämlich J***, aufgrund dessen Schlendrians zu übernehmen sind. Auch die Möglichkeit eines Dringlichkeitsantrages bei der aoMV besteht nicht, weil dies eine entsprechende Regelung in der Satzung voraussetzt, die bei uns fehlt. Offensichtlich hatte *J*** sich im BGB und unserer Satzung nicht hinreichend kundig gemacht. Ich hatte ihm die entsprechende Lektüre während der Osterfeiertage empfohlen. Diese Gelegenheit hat er nicht genutzt, wie sich bei meinem Anruf vom 19.04.2022 bei ihm herausstellte, da er immer noch gegen unsere Satzungsbestimmungen behauptete, daß die Wahl von Schriftführer und Revisor nicht erforderlich sei. Zwar ist es richtig, daß am wichtigsten die Wahl von Vorsitzendem und Stellvertreter ist, damit der Notvorstand abgelöst und die Vereinsautonomie beachtet wird. Wenn J*** allerdings nachweislich seiner TO auch die anderen Ämter besetzen will - selbst bis zu 3 Beisitzern -, ist es widersinnig, daß er Schriftführer und Revisor vergißt oder ausspart. Nach meiner Kenntnis ist er hauptsächlich bei Firmen, nicht aber bei Vereinen tätig und hat seinerseits Informationsbedarf im Vereinsrecht. Die einzige definitive Aufgabe, die Ihm vom OLG Ffm explizit zugeteilt wurde, ist die Einberufung und Leitung der aoMV. Deshalb bestand für ihn auch eine besondere Verpflichtung, bei der Vorbereitung mit äußerster Sorgfalt vorzugehen und eine unanfechtbare Einladung mit einer vollständigen TO zu verschicken, damit die Leitung der aoMV durch ihn unanfechtbar erfolgen kann und nicht zu weiteren Beschwerden führt. Es gibt bei uns Experten im Vereinsrecht wie *** S****, der ihm seine Hilfe für Einladung und TO angeboten hatte, die er unverständlicherweise abgelehnt hatte, weil er meint, ohnehin alles besser zu wissen. Durch die Hilfe von *** S*** und die Beachtung meiner Hinweise hätten sich seine Fehler vermeiden lassen. **** *** K*** von den Gegnern ist ebenfalls im Vereinsrecht sehr bewandert und wird alle Register ziehen, um das Ergebnis der aoMV vom 30.04.2022 bzw. dessen Eintragung beim AG - Vereinsregister - zu verhindern, weil nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde. Sie hat nämlich Interesse am Amt der Schriftührerin und wird es als Affront werten, daß ihr die Wahlmöglichkeit durch TO verwehrt wird. Damit stehen wir erneut vor endlosen Auseinandersetzungen, die J*** bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt oder Abladung mit neuem Termin und vollständiger TO hätte vermeiden können und immer noch durch Abladung und neue Terminierung vermeiden kann. Auch wenn im günstigsten Fall die Wahl der Vorstandsämter trotz unvollständiger TO bei der Einladung vom RG anerkannt und eingetragen werden sollte, muß mit hohen Kostenfolgen eine Nachwahl von Schriftführer und Revisor erfolgen, damit auch das Amt des Schriftführers besetzt und ein Revisor bestimmt wird. Diese Entwicklung ist vermeidbar bei Vertagung des Termins vom 30.04.2022 und Einberufung unter Übersendung einer vollständigen TO. Die Verfahrensweise von J*** ist umso ärgerlicher, als er mehrfach anderweitige Aufgaben übernommen hat, die von anderen Vereinsmitgliedern besser und ehrenamtlich hätten übernommen werden können, ohne horrende Kostenfolgen auszulösen. Selbstverständlich soll er bezahlt werden. Sein Stundensatz in Höhe von 140.- € ist hoch, wird der Höhe nach von ihm nicht begründet und wird von uns getragen, zumal die Gelder dafür vorhanden sind. Er hat aber eine Schadensminderungspflicht und muß sich vorrangig auf die Kernaufgabe der Versammlungsleitung und der dazu erforderlichen Einladung mit vollständiger TO konzentrieren, statt sich mit anderen Aufgaben zu verzetteln, die vorrangig Angelegenheit ehrenamtlich tätiger Vereinsmitglieder gewesen wären und den VgR nicht finanziell mit derartig erheblichen und überflüssigen Kosten belastet hätten. Dies hatte ich wiederholt gerügt. Befremdet bin ich darüber, daß ich nur bei meiner 1. e-Mail an J*** eine Eingangsbestätigung und einen Kommentar erhalten habe, wobei er mir zunächst zustimmte. Zu den weiteren e-Mails und Vorwürfen schweigt er sich bis heute aus. Ich bat ihn deshalb, mir nunmehr seine Stellungnahme zu meiner dringenden Empfehlung zur Abladung der aoMV vom 30.04.2022spätestens bis zum 19.04.2022 zukommen zu lassen. Vorsorglich habe ich ihn nochmals am 19.04.2022 angerufen und mußte feststellen, daß er Auffassungen vertrat, die in klarem Gegensatz zu Recht, Gesetz und unserer Verfassung stehen, indem er meint, daß die Wahl von Schriftführer und Revisor nicht erforderlich sei. Wenn J*** allerdings alle anderen Ämter besetzt, ist es nicht plausibel, weshalb er das Amt des Schriftführers nicht besetzen und den Revisor nicht wählen lassen will. Eine solche absurde Verfahrensweise ist als Willkür zum Schaden des VgR zu werten, bei dem dann nicht alle Ämter besetzt sind und der folglich zumindest im Innenverhältnis durch die Fehler von J*** nicht funktionsfähig ist. Deshalb wende ich mich an das OLG Ffm und an das Registergericht mit den o.a. Anträgen. Falls J*** die aoMV vom 30.04.2022 durchführen wird und diese für unwirksam erklärt wird oder eine Nachwahl von Schriftführer und Revisor erforderlich werden wird, werde ich ... ... im 1. Fall meine Unkosten und Zeitverluste mit einem angemessenen Stundensatz gegen ihn persönlich geltend machen und alle weiteren Mitglieder, die umsonst zu einer möglicherweise unwirksamen aoMV mangels unzureichender TO gekommen sind, ebenfalls dazu auffordern ... und im 2. Fall bei einer möglicherweise wirksamen Wahl der anderen Ämter beantragen, daß die Unkosten durch eine Nachwahl von Schriftführer und Revisor von J*** zu tragen sind. Sein Fehlverhalten ist durchgängig von Uneinsichtigkeit und Unkenntnis bestimmt. Auch die weiteren Hinweise, daß nur Mitglieder, die bezahlt haben, an der aoMV teilnehmen dürften, ist falsch. Sie dürfen natürlich teilnehmen, aber gem. Satzung nur nicht abstimmen. Zumindest irreführend ist ferner der Hinweis auf die "Mehrheit" bei der Abstimmung zu den Vorstandsämtern. Es ist klarzustellen, daß nicht die relative sondern die einfache = absolute Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder erforderlich ist, also eine Stimme mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen. Sonst sind alle Wahlgänge ungültig. Das kann mehrfache Wahlgänge angesichts der Verhärtung der Fronten erforderlich machen. Deshalb hatte ich ihm empfohlen, langfristig zu planen und einen Saal mit "offenem Ende" zu mieten, da der Zeitbedarf nicht abgeschätzt werden kann. Auch darauf ist er nicht eingegangen, so daß die Gefahr besteht, daß auch die in der TO aufgeführten Ämter aus Zeitmangel nicht vollständig besetzt werden können, da Versammlungsschluß bereits auf 17 Uhr terminiert ist. Nur mit Mühe war J*** davon abzubringen, die aoMV auf 10 Uhr zu terminieren. Das hätte die Miglieder aus dem hohen Norden und tiefen Süden faktisch von einer Teilnahme ausgeschlossen. Es handelt sich sich beim VgR schließlich um einen bundesweit tätigen Verein und nicht um einen nur lokal tätigen Kaninchenzüchterverein, bei dem auch ein Vormittagstermin festgesetzt werden könnte. Selbst diese einfachen Überlegungen übersteigen die Fähigkeit von J***, der mit Nachdruck zu einem späteren Termin um 13 Uhr gedrängt werden mußte. Auch die Wahl des Versammlungsortes im äußersten Nordosten des Frankfurter Gebiets ist hoch problematisch, da er er mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur unter großen Schwierigkeiten erreicht werden kann und den Mitgliedern, die mit dem PKW anreisen, wie auch allen sonstigen Mitgliedern bisher nicht bekannt war, so daß sich daraus Schwierigkeiten beim Auffinden ergeben werden. Deshalb hatte ich für das Bürgerhaus Bornheim plädiert, das traditioneller Versammlungsort war und gut erreichbar sowie allen Mitgliedern bestens bekannt ist. Schließlich geht es nicht darum, für J*** einen kommoden Versammlungsort in seiner Nähe auszusuchen sondern einen, der für alle Mitglieder gut erreichbar ist. Auch eine spätere Durchführung der aoMV wäre kein Problem gewesen, wenn die Räumlichkeiten im Bürgerhaus Bornheim nicht früher zur Verfügung gestanden hätten. Da wären wir flexibel gewesen, da das OLG die Notvorstandsbestimmung nicht befristet hat und wir somit alle Zeit der Welt hatte, um in jeder Hinsicht zum Wohl der Mitglieder eine unanfechtbare aoMV durchzuführen, zumal **** M*** als wirksam gewählter Kassenwart die erforderlichen Notfallmaßnahmen durchgeführt hat, soweit sie J*** nicht unberechtigter Weise mit hohen und unnötigen Kostenfolgen an sich gezogen hat. Bei einem vorhergehenden Rundbrief vom 08.03.2022 mit der Aufforderung zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge hat J*** unnötigerweise die Mitglieder aufgefordert, per Anruf oder e-Mail mit ihm zu kommunizieren und sodann bei minutengenauer Abrechnung bei einer Flut von Anrufen und e-Mails horrende und unnötige Kosten zu seinem Vorteil und zum Schaden des VgR verursacht, die er dem Verein nicht anlasten kann. Im Rundbrief hätten alle notwendigen Informationen ergänzend aufgeführt werden können. Für weitergehende Informationen per Telephonat und e-Mail hätte es dann keine Veranlassung gegeben. Da er vom OLG explizit nur zur Einberufung und Versammlungsleitung mandatiert war und alle weiteren Tätigkeit von ehrenamtlichen Mitgliedern übernommen werden konnten, kann er auch nur insoweit Kosten für seine Zeitverluste für die Leitung der aoMV nach Einladung dazu geltend machen. Die übrigen Tätigkeiten, die von ihm unnötig übernommen wurden, hätte er auf andere Mitglieder übertragen können und übertragen müssen, um die Entstehung von unnötigen Kosten zu vermeiden und insoweit Schaden vom VgR abzuwenden. J*** weicht jeder substantiierten Stellungnahme aus und ergeht sich in Allgemeinplätzen, so in einer e-Mail an *** M***, CC an mich wie folgt: Sehr geehrte* **** M***, vieles, was *** Z*** schreibt, ist richtig – aber genau so viel ist falsch. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Mitglieder des V g R so dumm sind, dass sie den Verein in die Insolvenz treiben wollen. Wenn doch, dann gebührt ihnen nichts besseres! Warten wir einfach den 30.04. ab. Mit freundlichen Grüssen WJ*** - Management auf Zeit - ***, *** Telefon *** Fax *** eMail ***@t-online.de <mailto:***@t-online.de> Natürlich wollen die Mitglieder den VgR nicht in die Insolvenz treiben. Dies könnte aber aus Verfahrensweise und Forderungen von J*** resultieren. Bisher hat J*** bereits 4000.- € abkassiert und zwar teilweise für Tätigkeiten, die durch sein Mandat nicht gedeckt waren, von ehrenamtlich tätigen Mitgliedern hätten übernommen werden können - so alle Bank- und Vermögensangelegenheiten sowie alle ausufernden Telephonate und e-Mails, von J*** minutengenau bei einem Stundensatz in Höhe von 140.- € beansprucht - und unnötige Schäden zum Nachteil des VgR verursacht haben. Wenn dies so weitergeht, ist das Vermögen des VgR, ursprünglich 9000.- €, abzüglich des bisher von J*** abkassierten Betrags von 4000.- €, somit aktuell nur noch 5000.- € bei weiteren anstehenden Forderungen alsbald aufgezehrt und es droht der Bankrott und die Liquidation des Vereins gegen Rechtsmißbrauch. Ich bitte um Eingangsbestätigung und Mitteilung Ihrer Stellungnahme und Veranlassung gem. o.a. Anträge zur Abberufung von J*** sowie der hilfsweisen Anträge auf Vertagung des Termins vom 30.04.2022, Feststellung der Übernahme von unnötigen Tätigkeit durch J*** und Auferlegung der entsprechenden Kosten zum Nachteil des VgR, die *** J*** zu erstatten hat. Mit freundlichen Grüßen, C*** Z***, Vorstandsmitglied / Beisitzer im VgR durch Fortdauer des Amtes durch Wahl 2016 infolge der ungültigen Beisitzer-Wahl 2019, weil keiner dieser Beisitzer 2019 die absolute Stimmenmehrheit erreicht hatte. [0] "202204251230-0-1.jpg" [1] "202204251230-0-2.jpg" [2] "202204251230-0-3.jpg" [3] "202204251230-0-4.jpg" [4] "202204251230-0-5.jpg" [5] "202204251230-0-6.jpg" [6] "202204251230-0-7.jpg" [7] "202204251230-0-8.jpg" [8] "202204251230-0-9.jpg" |
25.04.2022 12:31 [0] "202204251231-0-1.jpg" [1] "202204251231-0-2.jpg" [2] "202204251231-0-3.jpg" [3] "202204251231-0-4.jpg" [4] "202204251231-0-5.jpg" |
25.04.2022 13:00 kümmert ihr von rtl2 euch erstmal darum wo eure drehbuch-autoren abschreiben - auf dem rücken von wem die storys neteheten - bevor ihr die einnahmen versauft/davon "party macht". http://banktunnel.eu/pdf.php Ich hab es satt Zriklen dei sich über Drogenkonsum diefieren, also auch Rauchern oder Trinkern Geld für ihre Sucht zu besorgn durch anpumpen meienr Eltern oder gastronmoie-Subvntionen vom Steuer-zahler die ich als Jugedprlemnts-Abgeordneter besorgen sollte weil kommunale Jugendtreffs von Asozialen okkupiert werden weshalb Mittslchcuht-Kidner auf kommerzielle Angebote ausweichen, teils Jobben gehen müssen um ihr "feiern" finazeirne zu können. ICh hatte mal eien exzellenten Programmiere, ein adliger, der "rotsieht" in der firme der sich mit Drinks zugrund gerichtet hat, daar getsorben ist daß er das bei mir in der Firma verdiente geld zum Barmann getragen hat indiekeinpe eienr Komilliotnin und Ex von mir. Das hat mir die Augen geöffnet. https://www.facebook.com/berlintagundnacht/posts/5374512259239467 [0] "202204251300-0-1.jpg" |
25.04.2022 13:45 [0] "202204251345-0-1.jpg" [1] "202204251345-0-2.jpg" |